Förderung des Jugendtrainings

Bei uns wird das Jugendtraining grundsätzlich in einer 3er/4er-Gruppe von unseren Vereinstrainern Ron und Wilco Dirriwachter durchgeführt.

Der Verein fördert 1 Trainingsstunde pro Woche und Kind in 3er/4er Gruppen. jeweils im Sommer (S) und Winter (W). Um am Jugendtraining teilnehmen und die Förderung des Vereins erhalten zu können, muss das Kind / der Jugendliche Mitglied des TC Blau-Weiss Moers 83 e.V. sein. Zusätzliches Training kann mit den Trainern individuell vereinbart werden. Die Kosten dafür sind aber vollständig selbst zu tragen.

Das Jugendtraining wird pro Kind einer Familie, einer Lebenspartnerschaft oder eines alleinerziehenden Elternteils (Eltern) vom Verein wie folgt gefördert:

–           das 1. Kind mit:                                                            20,00 € (S) / 30,00 € (W)

–           das 2. Kind mit:                                                            20,00 € (S) / 30,00 € (W)

–           das 3. und jedes weitere Kind mit:                               40,00 € (S) / 60,00 € (W)

Das Trainingsentgelt wird vom Trainerteam abzüglich der o.g. Förderungsbeträge von den Kindern/Jugendlichen bzw. deren Erziehungsberechtigten vereinnahmt.

Eltern mit 3 oder mehr Kindern haben die besondere Förderung des 3. und jedes weiteren Kindes beim Schatzmeister des Vereins gesondert anzumelden. Das bedeutet, dass z.B. im Fall von 3 Kindern zunächst bei den Trainern das Trainingsentgelt gemindert um den Förderungsbetrag in Höhe von 20,00 € (S) / 30,00 € (W) pro Kind zu bezahlen ist. Auf Antrag wird den Eltern dann vom Schatzmeister der Restförderungsbetrag in Höhe von 20,00 € (S) / 30,00 € (W) erstattet.

Weiterführende Hinweise:
Als Jugendliche gelten gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 der Vereinssatzung jugendliche Mitglieder, die am 1.1. eines Geschäftsjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder als Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrdienst- und Bundesfreiwilligendienstleistende, Freiwillige im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), die am 1.1. eines Geschäftsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einen entsprechenden Nachweis führen können.

In den Schulferien findet kein Training statt.

Kleingruppen (2-er oder Einzeltraining) sind in Absprache mit den Trainern möglich und werden mit dem gleichen Absolutbetrag pro Teilnehmer [z. Zt. 20,00 € (S) / 30,00 € (W)] gefördert. Die mit den Trainern im Vorfeld zu besprechenden Mehraufwendungen für das Training in Kleingruppen sind allerdings selbst zu tragen.